Nach DIN EN 16907-4 2019 Erdarbeiten - Bodenbehandlung mit Kalk und/oder hydraulischen Bindemitteln entfällt der Begriff "Bodenverfestigung". Feinweiskalke sind nicht mehr als Bindemittel eingestuft. Der Begriff "Zusatzmittel" bei Bodenbehandlungen wurde eingeführt.
Weitere wichtige Änderungen sind:
In dieser neuen europäischen Norm werden jedoch weitere Eigenschaften angeführt, die zur Bestimmung der Eignung für eine bestimmte Nutzung des Bodenmaterials herangezogen werden können:
- Mineralanteil des Korns, einschließlich der Art der vorhandenen Tonminerale sowie der Lithologie des Korns,
- Kornform
- Korndichte
- optimale Feuchte bzw. optimaler Wassergehalt (en: optimum moisture or water content, OMC)
- maximale Trockendichte (en: maximum dry density, MDD)
- Kornfestigkeit
- Abbaubarkeit oder mechanische Festigkeit, einschließlich Kornhärte (keine maßgebliche Zerstörung während der Ausführung der Erdarbeiten)
- Verwitterung oder evolutive Veränderung (einschließlich Frost-Tau-Wechsel, Schwindung und Wasseraufnahme) und Dauerhaftigkeit der Bestandteile
- Empfindlichkeit gegen Frostaufbruch
- chemische Festigkeit und Beständigkeit
- und den Aschegehalt
Folgende Zustandseigenschaften des Bodens können gefordert werden:
- Wassergehalt
- undränierte Festigkeit
- dränierte Festigkeit
- (einaxiale) Druckfestigkeit
- Zugfestigkeit
- Steifigkeit/Elastizitätsmodul
- Schwellpotenzial
- Sackungspotenzial (Überschwemmung)
- Dichte oder Verdichtungsgrad
- direkter Tragindex (IBI)
- CBR-Wert (California bearing ratio) und CBRi-Wert (durchnässter Boden)
- Feuchtigkeitszustands-Wert
- hydraulische Leitfähigkeit
seismische Geschwindigkeit - Frostbeständigkeit
- Widerstandsfähigkeit
- Redoxpotenzial
- und Index für mikrobielle Aktivität
Obwohl vieles bereits in unseren gültigen Regelwerken aufgeführt ist, besteht Handlungsdedarf die DIN EN 16907 - 2019 in unsere nationalen Regelwerke zu integieren.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass dieses noch Jahre in Anpruch nehmen wird.