Erreichte Vorteile bei einer Bodenverfestigung mit Additiven:
- Günstiger als eine "normale Bodenverfestigung" mit nur Zement oder Mischbindemittel (Bodenstabilisierung, qualifizierte Bodenverbesserung)
- Regelkonform (Additive und Zusatzstoffe bei Bodenverfestigungen und Bodenbehandlungen Bedarfen keiner bauaufsichtlichen Zulassung, der verbesserte Baugrund wird nach wie vor als Boden betrachtet, DIBt 2019, Frau Hemme, Leiterin des Referats Mauerwerksbau, Erd- und Grundbau, Bauwerksabdichtungen)
- Nutzung von allen Bestandsböden zur Umwandlung zur Frostschutzschicht
Nutzung von Zement auch bei bindigen Böden kostengünstig möglich
Feinweißkalk nur bei hohen Wassergehalten erforderlich
Hohe organische Bestandteile möglich
Höhere Anfangsfestigkeiten- Keine Transportwege von mineralischen Gemischen
Verbindungsfähiger durch Ionenaustauch der Bodenkolloide
Verringerte Wasseraufnahme in der verfestigten Bodenmatrix
Einsparung bis zu 70% der hydraulischer Bindemitteln, höhere Tagesleistung da aufwendiges Befüllen der Streufahrzeuge minimiert wird- LAGA Einstufung: Bodenaushub und Bodenaushub mit mineralischen Fremdbestandteilen von mehr als 10 Volumenprozent, ungebundene Straßenausbaustoffe natürlicher Herkunft sowie mit hydraulischen Bindemitteln verfestigte Böden oder Gesteinskörnungen sind bei unspezifischem Verdacht auf der Grundlage des Mindestuntersuchungsprogrammes der Technischen Regel Boden der LAGA-Mitteilung 20 (05.11.2004) zu untersuchen. FACT: Je weniger Zement, desto besser die künftige LAGA Einstufung.
Einsparungspotenzial auch gegenüber günstiger RC-Bauweisen
Bindung bestehender Schadstoffe in der verfestigten Bodenmatrix
Ressourcenschonend, umweltfreundliche und Co2 reduzierende Bauweise
Recyceltes Material eingestuft nach LAGA ab Z1 (nur abhängig vom Bindemittelanteil)
Kostengünstig, auch zum Vergleich zur konventionellen Bodenverfestigung
Kostenersparnis auch beim Auftraggeber- TS auch als Additiv im CSV Verfahren geeignet (Trockenmörtelsäulen)
Zusätzliche Massenersparnis, da das Planumsgefälle von min. 4% im Baumischverfahren entfällt. Das Quergefälle der Oberfläche wird dem Planumsgefälle gleichgesetzt, im Regelfall 2,5%
Im öffentlichen Straßenbau erfolgt die Zulassung durch standardisierte Eignungsprüfungen nach ZTV-E StB und TP BF-StB 11.1 oder ZTV- Beton mit einer Anrechnung von 20 cm nach RStO auf den frostsicheren Oberbau. Dem Bodenmechanischen Labor kann das Additiv zur Herstellung der Probekörper vorab kostenlos zu Verfügung gestellt.
Bei einer Bodenverfestigung entfallen die Prüfungen des Verformungsmoduls auf dem Planum nach den „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau“ ZTV E-StB Absatz 14.4 wenn die Kriterien eine qualifizierten Bodenverbesserung eingehalten werden
Der Nachweis der wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit entfällt, da keine Primär.- Sekundärbaustoffe verwendet werden. Ein Nachweis der wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit bei einer Bodenverfestigung kann durch den Zementhersteller durch Studien / Gutachten nach Arbeitsblatt W347 zusätzlich erfolgen.
Bodenverfestigungen sind auch bei tieferen Temperaturen um den Gefrierpunkt bis +2 Grad problemlos möglich. Die Begrenzung von +5 Grad, der minimalem Außentemparatur nach ZTV-E bei Bodenstabilisierungen kann abgemindert werden.