Bodenverfestigungen sind im Ausland auch ein sehr zukunftorientiertes Thema.
Hier in den Unterpunkten wird eine Bemesssung einer Straße nnach der amerikanischen Vorschrift, sowie nach russicher Vorschrift behandelt.
Alternativ, nach dem britischen Standard (BS EN 13286-41), wird die Frostsicherheit der Probekörper bereits durch eine Druckfestigkeit von mindestens 2 N/mm2, sowie einer optionalen Zugfestigkeit von 0,25 N/mm2 ohne Frostbeanspruchung nach 28 Tagen und ohne Feuchtlagerung definiert. (1 N/mm2 entspricht 1 MPa). Dabei wird bewusst auf dem kompliziertem Nachweis der Frostsicherheit nach der deutschen ZTV-E verzichtet, die den Prüfvorgang zeitlich und wirtschaftlich verzögert.
Interessanter Weise sind die Ergebisse fast identisch, verglichen mit unseren EU Normen .
Viele Vorschriften sind in der EU aus Amerika übernommen worden (Stichwort Bemessung nach RDO). Dieses enspricht in etwa der Bemessung nach AASHTO, die das Ergebniss unserer Tabellen der RStO wiederspiegeln.
Russland hingegen, hat in den letzten jahren Bezug auf EU DIN und viele weiteren Vorschriften genommen. Die Bemessung der Zementanteile bei einer Bodenverfestigung kann in Rußland auch nach ZTV-E erfolgen.
- Die Welt wächst langsam, auch in technischer Hinsicht, stätig zusammen.
Unterhalb eine Sammlung von Britpave mit etwa 100 Seiten von Bodenverfestigungen (soil stabilisation) aus England von 2019, also noch aktuell.
Lieferanten und Hersteller von Bodenverbesserung.- Verfestigungsmitteln, Zusatzstoffe und Additiven und deren Vergleichbarkeit
Viele Hersteller von Additiven in der Bodenverbesserung, Bodenstabilisierung und Bodenverfestigung werben mit übertriebenen Versprechungen. Die meisten Hersteller oder Firmen vergleichen ihre Produkte mit mineralischen ungebundenen Schichten. Hierbei errechnet sicht ein hoher wirtschaftlicher Vorteil
Fakt aber ist dass, das Endprodukt Verkehrsfläche, kostengünstiger als eine vergleichbare Variante, also eine Bodenstabilisierung, Bodenverbesserung oder eine konventionelle Bodenverfestigung mit konventionellen hydraulischen Bindemitteln sein muss.
Die nachfolgene Tabelle bezieht sich nicht nur um eine Vergleichbarkeit / vergleichbar unterschiedlicher Additive / Zusatzstoffe bei Bodenbehandlung, es sollen auch Alternativen / Alternative im freien Wettbewerb geschaffen werden:
Gerne nehme ich auch Ihr Produkt unverbindlich und kostenfrei mit in diese Liste mit auf. Mail bitte nach info(ät)bodenverfestigung.com mit Angabe ihrer Homepage und der wesentlichen Inhaltsstoffe.
Hohe Druckfestigkeiten
Viele Hersteller werben mit enormen Druckfestigkeiten. Fact aber ist, das nach der ZTV-Beton Abzüge in der Schlußrechnung vorgesehen werden, wenn zu hohe Druckfestigkeiten erreicht werden (Beispiel bei einer HGT). Zu fest ist also auch nicht immer gut. Hohe Druckfestigkeiten sind zu vermeiden.
Probleme mit neuen Produkten in der Bodenverfestigung und Bodenverbesserung
Wie aus der obrigen Tabbelle ersichtlich, geben alle Hersteller den Einsatzbereich ihrer Bodenverbesserungsmittel im Bereich oberen Tragschicht an. Nachgewiesen ist jedoch, dass eine gebundene Schicht nie rißfrei ausgebildet werden kann. Wir hatten dieses Problem öfters in Bereichen der HGT (hydraulisch gebundene Tragschicht) in der EU. Keine Aussagen machten die Hersteller über eine Versiegelung der Verkehrsflächen. Eine Verfestigung der oberen Tragschicht ist also als sehr kritisch einzustufen.
Viele Hersteller können Eignungsprüfungen nicht richtig interpretieren. Ihre Vergleichsrechnungen beziehen sich meist auf teuere Mineralstoffgemische, ohne sich auf die kostengünstige Möglichkeit einer konventionellen Bodenverfestigung mit Zement sich zu beziehen.
Ein sehr verbreiteter Fehler ist ein Verweis auf ein hohen Ev2 Wert der hergestellten verfestigten Schicht. Ein Ev2 Wert in der Bodenverfestigung mit Zementen ist nicht relevant, nur Zeit und hydratationsabhänig. Die geforderten 70 MN/m2 der verfestigten Schicht, sind für die Befahrbarkeit mit Baustellengerät zum weiteren Lageneinbau angesetzt, kein AN wird sein Gewerk selbst zerstören.
Meist sind diese Produkte wurden im Ausland entwickelt und beziehen sich auf nicht EU-Vorschriften. In den USA, das Kernland für Bodenstabilisierungen, gibt es für eine Bodenverfestigung keinen Nachweis zur Frostsicherheit. Nach AASHTO reicht eine Druckprüfung nach Wasserlagerung schon aus.
Juristische Lage als Auftragnehmer (Bauausführende Firma)
Wird durch eine Zusatzmittel oder Additiv zur Qualitätsverbesserung einer Bodenbehandlung (Verbesserung oder Verfestigung) gilt der Verarbeiter danach juristisc als Hersteller und haftet zugleich mit allen Konsequenzen in der Produkthaftung.
Probleme mit neuen Produkten in der Bodenverfestigung und Bodenverbesserung
Wie aus der obrigen Tabbelle ersichtlich, geben alle Hersteller den Einsatzbereich ihrer Bodenverbesserungsmittel im Bereich oberen Tragschicht an. Nachgewiesen ist jedoch, dass eine gebundene Schicht nie rißfrei ausgebildet werden kann. Wir hatten dieses Problem öfters in Bereichen der HGT (hydraulisch gebundene Tragschicht) in der EU. Keine Aussagen machten die Hersteller über eine Versiegelung der Verkehrsflächen. Eine Verfestigung der oberen Tragschicht ist also als sehr kritisch einzustufen.
Viele Hersteller können Eignungsprüfungen nicht richtig interpretieren. Ihre Vergleichsrechnungen beziehen sich meist auf teuere Mineralstoffgemische, ohne sich auf die kostengünstige Möglichkeit einer konventionellen Bodenverfestigung mit Zement sich zu beziehen.
Ein sehr verbreiteter Fehler ist ein Verweis auf ein hohen Ev2 Wert der hergestellten verfestigten Schicht. Ein Ev2 Wert in der Bodenverfestigung mit Zementen ist nicht relevant, nur Zeit und hydratationsabhänig. Die geforderten 70 MN/m2 der verfestigten Schicht, sind für die Befahrbarkeit mit Baustellengerät zum weiteren Lageneinbau angesetzt, kein AN wird sein Gewerk selbst zerstören.
Meist sind diese Produkte wurden im Ausland entwickelt und beziehen sich auf nicht EU-Vorschriften. In den USA, das Kernland für Bodenstabilisierungen, gibt es für eine Bodenverfestigung keinen Nachweis zur Frostsicherheit. Nach AASHTO reicht eine Druckprüfung nach Wasserlagerung schon aus.
aus.
Unsere Produktentwicklung nach TP BF-StB 11.1
Im Kerngeschäft hingegen entwickelt wir Produkte, die mit vorwiegenden bindigen Bestandsböden, die nach RStO eine Anrechbarkeit auf die Frostschutzschicht erlauben. Die obere Tragschicht aus Schotter mit abgestuften Mineralgemischen bleibt weiterhin erforderlich.
Sonderfall ist gewiß die Verfestigung eines F1 Bodens, wobei heir das Ev2-Modul auf dem nicht verfestigten Boden entscheident ist. Eine mögliche Verfestigung oder eine Erhöhung der Tragschicht, regelt in Abhänigkeit vom Material die Tabelle 8 in der RStO 12. Planungsfehler durch mangeldes Fachwissen und unzureichende Bauleitung sind nicht auszuschließen. Leider ist die Annahme sehr verbreitet, auf einem F1 Boden brauche ich keine Frostschutzschicht nach den Tafeln der RStO. - Oft wird die Tragfähigkeit auf dem F1 Planum wird mit nur 45 MN/m2 fälschlicherweise festgelegt. Setzungen sind vorprogramiert.